Schadengutachten

Ihr Schadengutachter aus Hamburg

Im Auftrag von Versicherungen oder Yachteignern.

Bei Schadengutachten ist grundsätzlich zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden zu differenzieren.

HSG - Schadengutachten

Haftpflichtschäden

Beim Haftpflichtschaden hat der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass seine beschädigte Yacht in den gleichen Zustand versetzt wird, wie er vor dem Schadensereignis bestand. Hier trifft das Schadengutachten Aussagen, wie die Reparatur sachgerecht ausgeführt werden muss, um diesen Zustand wieder herzustellen. Diese Aussage ist Grundlage für den Verursacher oder die gegnerische Versicherung (falls vorhanden) die den Schaden finanziell zu regulieren hat.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl, welchen Sachverständigen Sie mit der Begutachtung beauftragen. Lassen Sie sich hier nicht einen Gutachter der Versicherung des Verursachers vermitteln!

 

Die gute Nachricht:  Die Kosten des Sachverständigen gehören (wie z.B. etwaige Anwaltskosten) zum Schaden und sind vom Schadensverursacher (bzw. dessen Versicherung) zu tragen. Das Haftpflichtgutachten ist also für den Geschädigten in der Regel kostenlos!

Zum Schadensumfang gehört unter Umständen auch die merkantile Wertminderung, welche bei der Yacht aufgrund des Schadens eingetreten ist. Auch hierzu finden Sie in unseren Haftpflichtschaden-Gutachten eine fundierte Berechnung.

Kaskoschäden

Anders liegt der Fall beim Kaskoschaden. Hier richtet sich der Anspruch des Yachteigners sozusagen gegen seine eigene Versicherung. Entsprechend kann hier die Versicherung im Rahmen ihres Weisungsrechts bestimmen, ob ein Sachverständiger eingesetzt wird und wenn ja welcher. Die Reparatur wird dann entsprechend den Aussagen des Sachverständigen durchgeführt. Ziel einer Kaskoreparatur ist in der Regel die Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit.

HSG - Schadengutachten - Propeller

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