Bei der Reparatur von Schäden steht der Eigner oft vor dem Problem, dass er die Güte der durchgeführten Werftarbeiten nicht abschließend beurteilen kann und die Reparatur auch nicht von unabhängiger Seite dokumentiert ist. Im Fall des Verkaufs der Yacht ist eine gutachterliche Überwachung und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten aber eine wichtige Grundlage. Da außerdem Versicherungen ihre Eintrittspflicht bei unsachgemäß reparierten Vorschäden ablehnen können, ist eine solche Überwachung auch aus diesem Grund dringend zu empfehlen. Zwei Beispiele aus unserer Praxis: