Abnahme von Neu- und Gebraucht­booten

Das zeigt unsere Erfahrung

Keine Yacht, egal ob neu oder gebraucht, ist frei von Mängeln.

Wichtig ist es diese Mängel zu erkennen, zu bewerten sowie technisch und finanziell zu qualifizieren. Dann kann über die etwaige Nachbesserung durch den Verkäufer, eine Minderung des Kaufpreises oder sogar über einen Rücktritt vom Vertrag entschieden werden.

HSG - Abnahme

Wir führen Abnahmen im Auftrag der Eigner durch und beginnen diese bei Neubooten oft schon in der Bauphase. Dann lassen sich Fehler, die später schwer zugänglich sind, leichter erkennen und noch unaufwändig beheben.

Für Händler kann eine Begutachtung vor dem Verkauf nach den aktualisieren Gewährleistungsregelungen (Stichwort: Verlängerung der Beweislastumkehr) sehr sinnvoll sein, um die Haftungsrisiken zu minimieren.

HSG - Abnahme
HSG - Abnahme

Weitere Leistungen

HSG - Teaser - Schadensgutachten
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