Bootszeugnisse

Bei der gewerblichen Vermietung von Sportbooten auf Binnenwasserstraßen muss für das jeweilige Mietboot ein so genanntes Bootszeugnis von der zuständigen Behörde ausgestellt werden. Der Ausstellung des Bootszeugnisses geht eine gutachterliche Untersuchung des Bootes voraus, bei der geprüft wird, ob das Mietboot den rechtlichen Anforderungen genügt.Für den Bereich der hamburgischen Binnengewässer sind wir vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg für derartige Untersuchungen zugelassen.
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